Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.770 Anfragen

Änderung des Verteilungsschlüssels in einer WEG

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Wohnungseigentümer darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass die bis zu einer Änderung des Verteilungsschlüssels angefallenen Kosten nach dem bis dahin geltenden (bisherigen) Schlüssel umgelegt werden. Erst recht führt dieser Vertrauensschutzgedanke dazu, dass in der Regel nicht in bereits abgeschlossene Abrechnungszeiträume rückwirkend eingegriffen werden darf.

Eine Abweichung hiervon kommt nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Umstände in Betracht, etwa wenn der bisherige Schlüssel unbrauchbar oder in hohem Maße unpraktikabel ist oder dessen Anwendung zu grob unbilligen Ergebnissen führt.

Eine Klausel in der Teilungserklärung, die dem Verwalter die Befugnis einräumt, darüber zu entscheiden, einem Wohnungseigentümer mit Mehrkosten zu belasten, die durch übermäßigen Gebrauch oder Verbrauch verursacht werden, ist nichtig.


AG Hamburg-St. Georg, 28.02.2020 - Az: 980b C 28/19 WEG

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von radioeins

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.770 Beratungsanfragen

sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne

Verifizierter Mandant

Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.

Verifizierter Mandant